Wir kennen zwei Level von Prüfungen:
Die beiden Level werden bei Bestehen gemäss Hundeführer-Reglement [183 KB]
entsprechend honoriert und müssen zwecks Aufrechterhaltung der Einsatztauglichkeit jährlich wiederholt werden.
Level 1 (PO Level 1) [114 KB]
Diese Prüfung versteht sich als Mindestanforderung um als Securitas-Hundeführer in Hundediensten eingesetzt werden zu können. Die Prüfung wird auf Antrag des Hundeführers intern durch die Regionaldirektion durchgeführt und nach dem Reglement des Westschweizer Konkordats [114 KB]
gerichtet. Um an dieser Prüfung teilzunehmen muss der Hund mindestens 14 Monate alt sein.
Level 2 ( PO Level 2 ) [183 KB]
Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden ist das absolvieren und bestehen des Eignungstest [183 KB]
(Wesenstest) Bedingung. Die entsprechenden Prüfungsbestimmungen sind in einem Securitas internen Reglement beschrieben welches jeweils den neuen Hundeführern durch die Regionaldirektion ausgehändigt wird.
Im Groben umfasst diese Prüfung eine Unterordnung, Personenkontrolle, Horchposten und Patrouillendienst.
Um an der Prüfung Level 2 teilzunehmen muss der Hund mindestens 18 Monate alt sein.
Die Zulassung und Anerkennung als Diensthund setzt mindestens die absolvierte und bestandene Prüfung Level 1 oder Level 2 voraus. Um die Einsatztauglichkeit aufrecht zu erhalten, muss jährlich eine Prüfung absolviert werden.
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